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Wichtige Änderungen 2014!
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Recht & Verkehr: Beleidigungen im Straßenverkehr können richtig teuer werden!
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Neue Rubrik: Schülermeinungen!

Aufstieg von A1 auf A2
2 Jahre im Besitz der Klasse A1? Ab 19.01.13 Aufstieg auf die Klasse A2 (48 PS) ohne Theorieprüfung und vorgeschriebene Sonderfahrten! Mehr ...
Herzlichen Glückwunsch!










Gute Fahrt Philipp S. (20.06.17)
Gute Fahrt Saskia S. (10.08)
Gute Fahrt John A. (10.01.17)
Gute Fahrt Jan G. (05.04.16)
Gute Fahrt Nils O. (10.08.16)
Gute Fahrt Maximilian W. (19.08.15)
Gute Fahrt Lukas F. (25.07.12)
Gute Fahrt Nils K. (11.01)
Gute Fahrt Lars S. (12.07)
Gute Fahrt Kevin S. (07.06)
Unterrichtszeiten
Homberg:
Frankfurter Str. 7
Dienstag: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr
Kirtorf:
Neustädter Str. 2
Montag: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr
Wichtige Änderung in der Klasse L (Traktor)!
- Details
- Kategorie: Aktuelles
- Veröffentlicht am Montag, 16. Juli 2012 16:30
Ab jetzt ist die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in der Klasse L von bislang 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Allerdings darf mit diesen Zugmaschinen nur mit 25 km/h gefahren werden, sobald Anhänger mitgeführt werden. Unverändert bleibt auch die bbH für alle anderen Fahrzeugarten dieser Klasse bei 25 km/h.
Vorteil für Euch: Evtl. benötigt man gar nicht mehr die Klasse T! Natürlich ist die Klasse L auch in B/BF17 enthalten!